Transparenz

Freunde von Amani Deutschland e.V. ist Unterzeichner der Selbstverpflichtungserklärung (SVE) der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ). Im Rahmen davon stellen wir hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen über unseren Verein.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation

Freunde von Amani Deutschland e.V.
Schönbühlstrasse 13
70188 Stuttgart
Gegründet am 5. September 2010

2. Vollständige Satzung oder Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z.B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien)

Wir sind ein gemeinnütziger Förderverein, der sich zum Ziel gesetzt hat, Amani Children’s Home aus Moshi in ihren Bemühungen zu unterstützen, den bedürftigen Kindern in Tansania zu helfen. Wir arbeiten mit Amani Children’s Home eng zusammen und bestimmen, wie die von uns gesammelte Hilfe lokal verwendet sein soll.

Mehrere unserer Mitglieder haben das Kinderheim in Afrika bereits besucht, oder dort sogar bereits ehrenamtlich gearbeitet, und haben sich vor Ort davon überzeugen können, wie notwendig die Hilfe ist und wie sorgfältig damit umgegangen wird.

Unsere Mission ist es, diesen Kindern, die mit weniger Glück geboren sind als wir, weiterhin zu helfen. Und dafür brauchen wir Ihre Hilfe. Jeder gespendete Cent kommt zu 100% bei Amani in Tansania an! Alle anfallenden Gebühren werden durch unsere Mitglieder gedeckt.

Satzung des Vereins

3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft, sofern es sich um eine solche Körperschaft handelt

Freistellungsbescheid des Finanzamt Stuttgart von 29.03.2022

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger (z.B. Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsorgane)

Herr Bojan Koprivica – 1. Vorsitzender
Herr Leonard Schindewolf – 2. Vorsitzender
Frau Virginia Romo – Schatzmeisterin

5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation: zeitnah, verständlich und so umfassend, wie mit vertretbarem Aufwand herstellbar (z.B. Kopie des Berichts, der jährlich gegenüber der Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung abzugeben ist)

Protokolle der Jahreshauptversammlung:

Mehr über unser Projektarbeit findet man hier:

Projektarbeit

6. Personalstruktur: Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Zivildienstleistende, Freiwilligendienstleistende; Angaben zu ehrenamtlichen Mitarbeitern

Freunde von Amani Deutschland e.V. hat keine hauptberuflichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Zivildienstleistende oder Freiwilligendienstleistende. Die ganze Arbeit wird durch ehrenamtliches Engagement der Mitglieder und ihrer Freunden und Familie erledigt.

7. Mittelherkunft: Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- / Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z.B. Spenden, Mitglieds und Förderbeiträ- ge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und / oder der Vermögensverwaltung

Siehe Punkt 8

8. Mittelverwendung: Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben- oder Gewinn und Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z.B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation

Freunde von Amani Deutschland e.V. hat keine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung (incl. Beiträge, Leistungsentgelte, Gebühren, Projektmittel, Spenden, etc.) mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet

Siehe Punkt 8